Entschädigung des Reiseveranstalters bei Reiserücktritt - ohne Reiserücktritt Versicherung
Im Falle des Reiserücktritts des Reisenden und damit der Kündigung des Reisevertrages kann der
Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Wie hoch die Entschädigung
ist, können Sie meistens den allgemeinen Reisebedingungen entnehmen.
Wichtig ist: die pauschale Entschädigung bei Reiserücktritt muss angemessen sein.
Hinweis: Die hier angegebene Höhe der Reiserücktritt Entschädigung ist unverbindlich und
kann im Einzelfall bei einem Rechtsstreit sowohl unter- wie überschritten werden.
Tage vor Reisebeginn |
Höhe der Reiserücktritt Entschädigung |
| bis 30. Tage vor Reisebeginn |
ca. 4 % des Reisepreises |
| 28. - 22. Tag vor Reisebeginn |
ca. 8 % des Reisepreises |
| 21. - 15. Tag vor Reisebeginn |
ca.25 % des Reisepreises |
| 14. - 7. Tag vor Reisebeginn |
ca.40 % des Reisepreises |
6 Tage vor Reisebeginn |
ca.50 % des Reisepreises |
Unzulässig sind Klauseln, wonach Umbuchungen innerhalb von 21 Tagen wie Stornierungen behandelt werden, dass Umbuchungen innerhalb von 40 Tagen vor Reisebeginn als Reiserücktritt verbunden mit einer Neuanmeldung gewertet werden, oder dass ab 30 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises als Stornogebühr zu zahlen sind. Weiteres zum Thema Reisen: Immobilien Mallorca
Aber am besten lassen Sie es gar nicht erst zu einem teuren Rechtsstreit kommen.
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